Der satzungsgemäß vereinbarte
Bezugsrechtsausschluß soll dem Unternehmensgegenstand dienen, als
institutioneller Kapitalanleger breit gestreute Vermögensanlagen für
die Gesellschaft zu tätigen und zu diesem Zweck Aktionäre in
großer Zahl aufzunehmen.
Die aus der Kapitalerhöhung aus genehmigtem
Kapital begründeten stimmrechtslosen Vorzugsaktien sollen mit der
Verpflichtung übernommen werden, diese Aktien durch öffentliches
Angebot zur breitgestreuten Plazierung bei interessierten Anlegern zum
Erwerb anzubieten.
Die Zeichnung des Aktienkapitals kann durch einmalige Einlage oder in monatlichen Raten erfolgen. Bei monatlicher Einzahlung gewährt die IBAG dem Zeichner die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb einer festvereinbarten Zeit zu erwerben. Die Anzahl und der Ausgabekurs der Aktien sowie die Laufzeit und Höhe der monatlichen Einzahlung ergeben sich aus dem Zeichnungsschein. Wird der Zeichnungsschein angenommen, stellt die IBAG dem Zeichner einen Optionsschein aus, indem die Rechte zum Erwerb der Aktien verbrieft sind.